OST Informatik GmbH
Büroservice für
Finanzbuchhaltung & Löhne

Finanzbuchhaltung OSTFibu

Wir übernehmen selbstständig Ihre Buchhaltung und Sie können sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!

Folgende Aufgaben Ihrer Buchhaltung können wir für Sie übernehmen:

  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 4 StBerG
  • Eingangsrechnungen: Kreditoren bzw. LieferantenrechnungeniNet BiBu Stempel 0400
  • Ausgangsrechnungen: Debitoren bzw. Kundenrechnungen
  • Bankbuchungen
  • Führen eines Kassenbuchs
  • PayPal und Kreditkartenabrechnungen
  • Austausch digitaler Belege und Daten oder Abholservice der Belege bei Ihnen mit anschließendem Sortieren und Kontieren
  • Vorbereitung des Monatsabschluss: Betriebswirtschaftliche Auswertungen*
  • Zusammenstellung von Unterlagen und Dateien für den Steuerberater, der den Jahresabschluss erstellt
  • Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

 

Sie können uns gerne projektbezogen und stundenweise buchen oder wir vereinbaren eine Pauschale.
Auf Wunsch arbeiteten wir auch gerne direkt bei Ihnen vor Ort.

 

Wir sind vertraut mit den Programmen:

  • Datev – Rechnungswesen
  • Lexware – financial office
  • PowerBird Buchhaltungssoftware für Handwerker aus der Elektro- und Haustechnik
  • SelectLine Rechnungswesen und Warenwirtschaft
  • MyJACK Finanzbuchhaltung
  • Finanzbuchhaltung mit der Reisebürosoftware SYNCCESS (Z.I.E.L.)

Sollten Sie Ihre laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung mit einer uns noch unbekannten Buchhaltungssoftware verbuchen, arbeiten wir uns schnell, selbstständig und zielgerichtet in diese Software ein.

 

* Umsatzsteuervoranmeldung:

Aufgrund §6 Steuerberatungsgesetz ist es selbstständigen Bilanzbuchhalter/-innen nicht erlaubt eine Buchhaltung in einem Unternehmen einzuführen, einen betrieblichen Kontenrahmen einzurichten und selbstständig Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen. Den "Tastendruck" in der Buchhaltungssoftware für die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt muss der Unternehmer selbst vornehmen. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können wir Sie in vielen Fragen unterstützen und nützliche Informationen geben. Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.

 

Benötigen Sie mehr Informationen? Rufen Sie uns einfach an -
wir beraten Sie gern persönlich!